Mitgliederinfo Nr.: 5/2020

Liebe Mitglieder,

nun, wegen bestandener Unklarheiten mit etwas Verzögerung, unsere offiziellen Infos zum „Lockdown-light“ ab 2. November.

Die Thüringer Landesregierung hat die „ThürSARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung“ am 31.10.2020 mit Wirkung zum 02.11.2020 beschlossen.

Am 05.11.2020 wurde die Verordnung auf den Sport bezogen konkretisiert. Es erfolgte eine Einordnung alle Sportarten in Kategorien. Daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Bedingungen bei der Handhabung im Vereinssport.

Die Sportarten, die der Kategorie „Individualsport“ zugeordnet wurden, können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betrieben werden.

„Mit Einschränkung mögliche Sportarten“ dürfen nur in den Teilen ausgeführt werden, die ohne Körperkontakt, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts stattfinden.

„Nicht mögliche Sportarten“ sind Mannschafts- und Kontaktsportarten deren Ausübung unter den geltenden Regelungen hinsichtlich Hygiene- und Abstandsregeln nicht möglich ist.

Ab 08.11.2020 können wir im Nachwuchsbereich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

  • kein Körperkontakt und Mindestabstand
  • Desinfektion

den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.

Die jeweils aktuelle Verordnung, Erläuterungen und weitere Infos stellen wir zeitnah  auf unserer Webseite unter News, auf Facebook, Instagram und Whatsapp bereit.

Antworten TMBJS

ThürSARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung

2020-11-05_Sportarten_und_Corona-Sondermassnahmen_November

Vorstand TSV 1872 Langenwetzendorf e.V.