TSV 1872 Langenwetzendorf e.V. - Neuigkeiten
Halbfinale: SG Langenwetzendorf/Hohenleuben – SV Blau-Weiß Niederpöllnitz 1:3 (1:0)
Die SG Langenwetzendorf/Hohenleuben verpasste am Karsamstag die Sensation und schied im...
Spieltag 19: SV Pöllwitz – SG Langenwetzendorf/Hohenleuben 0:7 (0:4)
Im vierten Auswärtsspiel in Folge war die SG Langenwetzendorf/Hohenleuben am 19. Spieltag zu Gast...
Kreiseinzelmeisterschaften Kegeln in Wünschendorf
Nach dem Pokalfinale am Freitag, standen zwei Akteure des TSV am Samstag schon wieder auf der...
Vielen Dank für Dein Interesse an einer Mitgliedschaft beim TSV 1872!
Unsere Angebote kannst Du nach Deiner vier wöchentlichen Testteilnahme weiter nutzen, sobald Du das Anmeldeformular ausgefüllt und abgegeben hast. Für Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Den Aufnahmeantrag_Änderungsmitteilung_2024 findest Du hier oder ganz unten am Seitenende als Download oder erhälst ihn von unseren Ansprechpartnern in den jeweiligen Abteilungen.
Worauf noch warten? Jetzt den Aufnahmeantrag ausfüllen, abgeben und mit machen. Wir freuen uns auf Dich!
Mitgliedsbeitrag ab 2019
Beitragsarten | Monatsbetrag |
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Beitragsfrei - Ehrenmitglieder | 0,00 Euro |
Ermäßigter Beitrag 1 * - passive Mitglieder | 2,50 Euro |
Ermäßigter Beitrag 2 * - Kinder/Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres - Schüler/Studenten/Auszubildende bis 21 Jahre - Rentner ab Vollendung des 65. Lebensjahres - gehandicapte Mitglieder ** | 3,50 Euro |
Voller Beitrag - aktive Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres | 6,00 Euro |
* Zum Erhalt des ermäßigter Beitrages nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein entsprechender Antrag/Nachweis durch das Mitglied zu erbringen. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres wird automatisch der ermäßigte Beitrag 2 berechnet.
** Zum Erhalt des ermäßigter Beitrages ist ein entsprechender Antrag/Nachweis durch das Mitglied zu erbringen. Gewährt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift in der Regel zum 01.06. eines Kalenderjahres erhoben.
Der Verein kann nur schriftliche Kündigungen akzeptieren. Sie ist gemäß Satzung immer auf das Jahresende wirksam. Unterjährige Kündigungen können deshalb unter Umständen für das Jahr der Kündigung noch eine Beitragsabbuchung nach sich ziehen.