Liebe Vereinsmitglieder,

nachfolgend die o.g. Übersicht mit der Bitte um Beachtung.

Fragen dazu beantworten euer Abt.-Leiter und/oder alle Vorstandsmitglieder.

Viel Spaß und Freude beim Sport treiben.

Übersicht der Regelungen für die jeweiligen Personengruppen

Sämtliche Schülerinnen und Schüler (auch die, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben)

  • innen und außen:   3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Tests mit negativem Ergebnis ausreicht)

Noch nicht eingeschulte Kinder

  • innen und außen:   kein 3G-Nachweis erforderlich

Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • innen:    2G Plus (geimpft oder genesen plus Test, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht; Achtung: Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung)
  • außen:   2G (geimpft oder genesen)

Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder in den vergangen drei Monaten nicht impfen lassen konnten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • innen und außen:   Vorlage eines Attests zum Nachweis der medizinischen Kontraindikation („Impfbefreiung“) sowie ein zertifizierter Schnelltest

Für die nachstehend aufgeführten Personengruppen gilt innen und außen: 3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)

  • Berufs- und Profisportler sowie Athletinnen und Athleten mit offiziellem Kaderstatus
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht an schulischen Testungen teilnehmen
  • Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Erwachsenensport
  • Trainerinnen und Trainer von Berufs- und Profisportlerinnen und -sportlern sowie Athletinnen und Athleten mit offiziellem Kaderstatus
  • Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Kampfrichterinnen und Kampfrichter und sonstige Personen, deren Anwesenheit für die Durchführung des jeweiligen Sportbetriebs unabdingbar ist

Sportveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern sind nicht zulässig.

Quelle: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/sport