Mitgliederinformation

Nr.: 5.1/2020

Liebe Mitglieder,

um aufgetretene Missverständnisse zur Auslegung der Verordnungen zu beseitigen nachfolgende Hinweise.

Wer wie im Rahmen unseres Vereins Sport treiben kann richtet sich zu allererst nach den auf Basis der Landes- und Landkreisverordnungen erlassenen Vorgaben des Trägers der von uns genutzten Sportanlagen. Für die von uns genutzten Sportanlagen in Langenwetzendorf ist es die Gemeinde Langenwetzendorf. Für die von der SG Volleyball genutzte Halle in Naitschau ist es der Landkreis Greiz.

Vorgabe des Ordnungsamtes der Gemeinde Langenwetzendorf

„Auf und in gemeindlichen Sportanlagen darf Sport im Erwachsenenbereich nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.“

Im Nachwuchsbereich kann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen trainiert werden.

Zum Zweiten sind für uns die Vorgaben und Empfehlungen des Landessportbundes Thüringen maßgebend. Nachfolgend der Link zur Corona- Seite des LSB.

https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

Auszug von der Webseite des LSB:

Ist Sport aktuell möglich?

Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie ist der gesamte Vereinssport im Amateurbereich bis voraussichtlich zum 30. November weitgehend einzustellen. Es heißt: „Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.“ Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen erlaubt. Es gilt die Hygienekonzepte der Vereine weiterhin sorgfältig umzusetzen und Teilnehmerlisten beim Training im geschlossenen Raum zu führen, vier Wochen aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten.

Gibt es Ausnahmen bzw. was heißt Individualsport?

Ausgenommen ist der Individualsport. Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten und Disziplinen hinweg.

Es ist nach Auffassung des LSB nicht ausgeschlossen, dass sich mehrere Sportler auf oder in der Sportanlage aufhalten können, solange der Mindestabstand immer – also auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätten – gewährt ist. Es gibt es hierzu keine feste Vorgabe oder festgelegte Raumgrößen. Diese Auffassung kann allerdings von den Behörden vor Ort anders gesehen werden.

Wichtig ist die Ausführung ohne Körperkontakt. Die Verordnung regelt, dass private und öffentliche Sportanlagen für den Individualsport weiterhin genutzt werden können.

Dies bedeutet, dass sämtliche Sportarten bzw. Trainingsformen im Erwachsenenbereich nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden dürfen. Individualsport in den Sportarten, in denen Körperkontakt besteht, (z.B. Judo, Ringen, Karate, Basketball…) ist untersagt. Erlaubt sind jedoch individuelle Trainingsformen (etwa Athletiktraining im Fußball). Es gilt weiterhin die Empfehlung, dass Sport im Freien vorzuziehen ist.

Zum Dritten ist das Infektionsschutzkonzept unseres Vereins einzuhalten.

 

Bei Fragen wendet euch bitte an die für das jeweilige Objekt in unserem Infektionsschutzkonzept genannten verantwortlichen Vereinsmitgliedern.

Die jeweils aktuellen Verordnungen, Erläuterungen und weitere Infos stellen wir zeitnah unter News auf unserer Webseite, auf Facebook, Instagram und Whatsapp bereit.

 

Vorstand TSV 1872 Langenwetzendorf e.V.