Mitgliederinformation

Nr.: 1/2021

Lockerungen im organisierten Vereinssport

Liebe Vereinsmitglieder,

mit der neuen, ab 02.06.2021 gültigen, thür. Corona- Verordnung (siehe Link) ist Vereinssport abhängig von den 5 Tage- Inzidenzwert entsprechend der in der Verordnung genannten Bedingungen und unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes endlich wieder möglich.

Bitte informiert euch auch bei euren Sportfachverbänden für gegebenenfalls weiterführende Regelungen.

Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung und erste Ansprechpartner sind die Abteilungen.

Wir wünschen euch viel Spaß und Freude!!!

 

Link zur Verordnung:
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Lesefassung_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO_01.06.2021.pdf

Details wie auch die Regelungen zum Umgang mit Zuschauern sind folgender schematischen Darstellung (siehe unten) zu entnehmen:

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-05-31_Infektionsschutzregeln_Juni_2021.pdf.

Im Übrigen gelten die amtlichen Festlegungen.

Die Regelungen gelten für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich. Ggf. abweichende Regelungen für kommerzielle Sportangebote und den Freizeitsport sind möglich; weitergehende Ausnahmen bestehen für Leistungs- und Profisport entsprechend der bisherigen Regelungen.

Die Zählweise ist wie folgt und aus anderen Bereichen bekannt: Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Inzidenzwert, so können ab dem übernächsten Tag die Regelungen in Kraft treten. Überschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen den entsprechenden Inzidenzwert so treten ab dem übernächsten Tag die Regelungen außer Kraft.

Vorstand

TSV 1872 Langenwetzendorf e.V.

Schematische Darstellung: